Abgesehen von den vielsagenden Beispielen deutscher “Protestkultur”, sowohl Form als auch Inhalt betreffend, bieten
die Diskussion über und der Protest gegen Stuttgart 21 den ein oder anderen interessanten Einblick:
Bei der Berichterstattung über die Diskussion zum Thema bei Plasberg ist Spiegel Online erstaunlich ehrlich, was die Aufgaben der Politik betrifft:
“Wie viel Aufstand verträgt die Demokratie?”, fragte Frank Plasberg angesichts des Bürgerprotests gegen den Stuttgarter Bahnhofsumbau. Eine Antwort wusste seine Talkrunde nicht. Aber sie zeigte: Stuttgart 21 beweist vor allem die Unfähigkeit der Politik, Entscheidungsprozesse zu vermitteln.
Zur Vermittlungsfunktion des Parlamentes, das nicht etwa existiert, um den Willen der Bevölkerung – oder des “Volkes”, als welches man sich in Stuttgart so gern inszeniert – zur Macht zu verhelfen, sondern dessen Aufgabe es ist die getroffenen Entscheidungen, die Herrschaft, der Bevölkerung zu vermitteln, hat Johannes Agnoli schon vor langen Jahren treffend geschrieben:
Wirken beim Konstitutionalisierungsakt und bei der Behandlng der “Anregungen” aus Bevölkerungskreisen immer noch Reste einer, freilich bereits transformierten Vertretungsfunktion mit, so entfallen sie gänzlich bei der Erfüllung der Herrschaftsaufgabe, die dem Parlament heute zuwächst. Sie zeigt sich schon in der Gesetzgebungsarbeit. Mit dem rechtlichen Akt, Beschlüsse öffentlich wirksam und allgemein verbindlich zu machen, verbindet sich der politische Akt, Beschlüsse überhaupt zu veröffentlichen und damit das Bekanntmachen politischer Entscheidungen, die sonst den Massen verborgen blieben und sie deshalb gleichgültig ließen. Die parlamentarische Bekundung schließ den von oben nach unten gehenden Willensbildungsprozeß ab: die Maßnahme verläßt das arcanum und muß befolgt werden. In integrierten Gesellschaften kann dies so weit gehen, daß selbst in der öffentlichen Meinung nur die Ansichten und Programme im wörtlichen Sinne gesellschaftsfähig sind, die von den Parlamentsparteien vertreten werden. Das Parlament fungiert hier also als Instrument der Veröffentlichung von Herrschaft.
(Johannes Agnoli: Transformation der Demorkatie, Freiburg 1990, S. 71f.)
Die Forderung also, die Politik solle sich doch endlich nach dem “Volkswillen” richten, geht an dem vorbei, was den bürgerlichen Staat eben ausmacht. Er ist schlicht nicht dafür da, sich nach dem Volkswillen zu richten – was angesichts des Volkes, nach dem er sich ansonsten richten müsste, wohl auch nicht das Schlechteste ist. Die Forderung nach mehr Mitbestimmung an diesen Staat zu richten – und ihn damit ja zuerst einmal zu affirmieren – ist nicht nur angesichts des Vorgehens des Staates gegen die Demonstranten naiv – oder schlimmeres.
Unbegreiflich jedenfalls ist es, wie Demonstranten während sie von deutschen Polizisten verprügelt werden, es fertig bringen noch die Nationalhymne eben des Landes zu singen, von dem die Polizisten bezahlt werden. Nimmt man sich in Stuttgart etwa als das “wahre Deutschland” wahr, das sich gegen “die Politik” zu verteidigen hat? Man wird schwer beantworten können, wie man sich das in Stuttgarter Köpfen so zurechtbiegt – widerlich bleibt die ganze Geschichte so oder so.